DGUV 

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DGUV Regel 112-194

Gehörschutz

    3.3.8.1 Kapselgehörschützer

Damit die Schutzwirkung der Gehörschützer erreicht wird, ist Folgendes zu beachten:

Die Position der Kapseln muss korrekt eingestellt werden und sie müssen mit dem Bügel in der vorgesehenen Position (Kopf, Nacken oder Helm) getragen werden.

Bei Kapselgehörschützern mit Nacken− oder Kinnbügel ist durch das Kopfband das Verrutschen der Kapseln nach unten zu verhindern.




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
DGUV Regel 112−194 − Benutzung von Gehörschutz, Mai 2011