DGUV 

PSA - Mobil

DGUV Regel 112-194

Gehörschutz

    3.1.3.1.2.3 Kapselgehörschützer mit aktiver Geräuschkompensation

Im Gehörschützer können Geräusche durch zeitlich versetzten (Anti−)Schall gemindert werden. Dieser setzt sich aus etwa gleichen Schalldruckpegeln und Frequenzen zusammen wie die auszulöschenden Geräusche. Die beste Wirkung zeigt diese Technik bei tiefen Frequenzen.




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
DGUV Regel 112−194 − Benutzung von Gehörschutz, Mai 2011