DGUV 

PSA - Mobil

DGUV Regel 112-194

Gehörschutz

    3.1.3.1.2.4 Kapselgehörschützer mit eingebautem Radio

Kapselgehörschützer werden auch mit eingebautem UKW−Radio angeboten. Um eine zusätzliche Gehörgefährdung durch laute Musik auszuschließen, wird der vom Radio am Ohr erzeugte Schalldruckpegel auf 82 dB(A) begrenzt.




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
DGUV Regel 112−194 − Benutzung von Gehörschutz, Mai 2011