PSA - Mobil |
DGUV Info 212-024 |
Gehörschützer unterliegen dem Geräte− und Produktsicherheitsgesetz. Sie müssen die sicherheitstechnischen Anforderungen nach DIN EN 352 „Gehörschützer − Allgemeine Anforderungen” erfüllen. Die Prüfung erstreckt sich unter anderem auf die Funktionssicherheit und ein Mindestmaß an Tragekomfort. Geprüfte Gehörschützer sind am CE−Zeichen zuerkennen.
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Abb.13: CE−Zeichen
Quelle:Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
DGUV Information 212−024 Information Gehörschutz, März 2011