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DGUV Info 212-823 |
Gehörschutzstöpsel (insbesondere ohne Verbindungselement) sind zu empfehlen, wenn
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an Arbeitsplätzen mit andauernder Lärmeinwirkung, |
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bei zu starkem Schwitzen unter Kapselgehörschützern, |
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bei gleichzeitigem Tragen von Brille und Gehörschutz, |
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wenn gleichzeitig andere persönliche Schutzausrüstungen, z. B. Industrieschutzhelme, Atemschutzgeräte, Schutzbrillen oder anderer Gesichtsschutz getragen werden müssen. |
Kapselgehörschützer sind zu empfehlen, wenn
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wegen wiederholter kurzzeitiger Lärmexposition ein häufiges Auf− und Absetzen des Gehörschützers erforderlich ist (dazu sind auch Bügelstöpsel geeignet), |
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Gehörschutzstöpsel wegen zu enger Gehörgänge oder deren spezieller Form nicht vertragen werden, |
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eine Neigung zu Hautreaktionen beim Tragen von Gehörschutzstöpseln vorliegt (siehe Abschnitt 9) |
Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
DGUV Information 212−823 Ärztliche Beratung zu Gehörschutz, Juni 2014