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DGUV Regel 112-194 |
Der Unternehmer hat die Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitsplätze seiner Beschäftigten zu erstellen. Dabei muss er die Belastung am Arbeitsplatz ermitteln und die jeweils notwendigen Schutzmaßnahmen,
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Technisch, |
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Organisatorisch, |
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Persönlich, |
festlegen.
Eine Gefährdungsbeurteilung besteht aus der Gefährdungsermittlung und der Gefährdungsbewertung (Risikobewertung).
Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
DGUV Regel 112−194 − Benutzung von Gehörschutz, Mai 2011