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DGUV SG Gehörschutz FAQ

Gehörschutz

    Darf ein Gehörschutz mit elektronischer Zusatzausrüstung (eingebautes Radio, Bluetooth− oder Kabel−Verbindung zum mp3−Player) an allen Arbeitsplätzen genutzt werden?

An Arbeitsplätzen mit monotoner Tätigkeit kann das Tragen eines Gehörschützers mit integriertem Radioempfang oder integrierter Musikwiedergabe die Motivation der Beschäftigten positiv beeinflussen. Durch den Radioempfang oder die Musikwiedergabe darf keine zusätzliche Gefährdung des Gehörs entstehen. Die Sprach− und Signalerkennung wird beim Radiohören deutlich schlechter. Durch das Radiohören darf kein Unfallrisiko entstehen. Vor dem Einsatz ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.