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DGUV Regel 112-194 |
Die Schalldämmung von Gehörschützern ist in unterschiedlichem Maße frequenzabhängig (siehe Abbildung 6). Die Auswahlverfahren berücksichtigen diese Frequenzabhängigkeit. Sie erfordern unterschiedliche Informationen über die betreffenden Lärmsituationen. Die Auswahlverfahren zur Ermittlung des beim Tragen des Gehörschützers am Ohr wirksamen Schalldruckpegels sind.
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Oktavband−Methode, |
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HML−Methode, |
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HML−Check, |
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SNR−Methode, |
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Methode zur Beurteilung unter Berücksichtigung des Höchstwertes des C−bewerteten Schalldruckpegels. |
Die genannten Verfahren werden im Anhang 2 näher beschrieben.
Siehe DIN EN 458 „Gehörschützer − Empfehlungen für Auswahl, Einsatz, Pflege und Instandhaltung – Leitfaden”.
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Abb. 6 Schalldämmkurven typischer Gehörschützer
Die Oktavband−Methode ist ein genaues, aber sehr aufwändiges Verfahren, das die Kenntnis der einzelnen Oktavband−Schalldruckpegel erfordert. Es sollte angewendet werden, wenn im Einzelfall die Schutzwirkung möglichst genau zu bestimmen ist, z. B. durch Vorgaben im Rahmen einer arbeitsmedizinischen Vorsorge. Das Verfahren wird in Anhang 2 durch ein Beispiel erläutert.
Die HML−Methode ist mit ihren drei für jeden Gehörschützertyp angegebenen Dämmwerten für hohe (H), mittlere (M) und tiefe (L) Frequenzen ein Auswahlverfahren, das die Frequenzabhängigkeit der Schalldämmung ebenfalls berücksichtigt. Als Information über das Geräusch am Arbeitsplatz müssen der A− und C−bewertete Schalldruckpegel bekannt sein. Diese Methode ist zu empfehlen, wenn keine Oktavband−Analyse vorliegt und trotzdem im Einzelfall die Schutzwirkung möglichst genau bestimmt werden soll. Das Verfahren wird in Anhang 2 durch ein Beispiel erläutert.
Der HML−Check ist eine Kurzform der HML−Methode und wird in der betrieblichen Praxis am häufigsten angewendet. Er liefert im Allgemeinen ausreichende Ergebnisse, wenn keine zusätzlichen Informationen zur Frequenzzusammensetzung zur Verfügung stehen. Das Verfahren wird in Anhang 2 durch ein Beispiel erläutert.
Die SNR−Methode verwendet einen einzigen Dämmwert (SNR−Wert). Dieser Wert charakterisiert als Einzahlkennwert die Schalldämmung nur grob, da die Frequenz− zusammensetzung des Arbeitslärms nicht ausreichend berücksichtigt wird. Bei der Auswahlmethode erhält man den A−bewerteten Restschallpegel am Ohr durch Subtraktion des SNR−Wertes vom C−bewerteten Schallpegel am Arbeitsplatz. Der SNR− Wert liegt durchschnittlich um 3 bis 4 dB über dem M−Wert. Zur Auswahl von Gehörschutz sind H−, M− und L−Werte besser geeignet.
Die Methode zur Beurteilung der Schalldämmung eines Gehörschützers unter Berücksichtigung des Höchstwertes des C−bewerteten Schalldruckpegels in dB(Cpeak) wird in Anhang 2 durch Beispiele erläutert.
Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
DGUV Regel 112−194 − Benutzung von Gehörschutz, Mai 2011