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DGUV SG Gehörschutz FAQ |
Das Auswahlverfahren für diese Kennzeichen besteht jeweils aus zwei Teilen: der rechnerischen Vorauswahl am IFA, bei der für jeden Gehörschützer die Mittelwerte der Dämmung aus der Baumusterprüfung verwendet werden, und der individuellen Hörprobe am Arbeitsplatz. Die rechnerische Vorauswahl kann die individuellen Unterschiede bei der erreichten Schalldämmung nicht berücksichtigen. Daher ist eine Hörprobe vor Ort erforderlich, um die Eignung für jeden Benutzer sicherzustellen. Die IFA−Positivliste findet man im Anhang 3 der DGUV−Regel 112−194.