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DGUV Info 212-024 |
Diese Information wendet sich an alle, die Gehörschützer verwenden und die für die Benutzung verantwortlich sind.
Dazu zählen:
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Beschäftigte im Lärmbereich, |
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deren Vorgesetzte, |
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Sicherheitsbeauftragte, |
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Betriebs− oder Personalräte. |
Sie eignet sich ferner für Personen, die im Rahmen der Beschaffung und Unterweisung unterstützend tätig sind, z. B.:
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Betriebsärzte, |
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Fachkräfte für Arbeitssicherheit. |
Interessierte Beschäftigte finden Hinweise zum persönlichen Schutz gegenüber Lärm.
Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
DGUV Information 212−024 Information Gehörschutz, März 2011