DGUV 

PSA - Mobil

DGUV Regel 112-194

Gehörschutz

Anhang 4

Muster einer Betriebsanweisung "Gehörschutz"

Das Feld „ ” ist an den konkreten Fall des betrieblichen Einsatzes anzupassen und der geeignete Gehörschutz zu benennen.




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
DGUV Regel 112−194 − Benutzung von Gehörschutz, Mai 2011