PSA - Mobil |
DGUV Regel 112-194 |
Muster einer Betriebsanweisung "Gehörschutz"
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Das Feld „ ” ist an den konkreten Fall des betrieblichen Einsatzes anzupassen und der geeignete Gehörschutz zu benennen.
Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
DGUV Regel 112−194 − Benutzung von Gehörschutz, Mai 2011