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DGUV Info 212-823 |
Die Beratung zum Gehörschutz soll den Untersuchten informieren und zum Tragen von Gehörschutz motivieren. Um hier zeitsparend vorgehen zu können, sind im Anhang 1 zu diesem Merkblatt Vordrucke zu unterschiedlichen Befunden und Untersuchungsarten vorgeschlagen:
„Gut geschützt im Lärm” ist für unkritische Fälle in der Arbeitsmedizinischen Vorsorge „Lärm” vor Aufnahme der Tätigkeit gedacht.
„Weiter so!” wird für Fälle mit unauffälliger Verlaufskontrolle und geringen Hörminderungen vorgeschlagen.
„Tun Sie endlich etwas!” ist für Fälle mit auffälliger Verlaufskontrolle (Zunahme der Summe der Hörschwellenverschiebung über 2, 3 und 4 Hz > 30 dB in drei Jahren) gedacht, in denen auf „Keine gesundheitlichen Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen” erkannt werden soll.
„Es ist 5 Minuten vor 12!” ist für Untersuchte gedacht, die mehrmals bei der Verlaufskontrolle auffällig geworden sind oder die sich einer arbeitsmedizinischen Vorsorge nach Lärm III unterziehen müssen.
Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
DGUV Information 212−823 Ärztliche Beratung zu Gehörschutz, Juni 2014