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DGUV Info 212-823

Gehörschutz

    4.2 Gehörschutzstöpsel oder Kapselgehörschützer?

Gehörschutzstöpsel (insbesondere ohne Verbindungselement) sind zu empfehlen, wenn

an Arbeitsplätzen mit andauernder Lärmeinwirkung,

bei zu starkem Schwitzen unter Kapselgehörschützern,

bei gleichzeitigem Tragen von Brille und Gehörschutz,

wenn gleichzeitig andere persönliche Schutzausrüstungen, z. B. Industrieschutzhelme, Atemschutzgeräte, Schutzbrillen oder anderer Gesichtsschutz getragen werden müssen.

Kapselgehörschützer sind zu empfehlen, wenn

wegen wiederholter kurzzeitiger Lärmexposition ein häufiges Auf− und Absetzen des Gehörschützers erforderlich ist (dazu sind auch Bügelstöpsel geeignet),

Gehörschutzstöpsel wegen zu enger Gehörgänge oder deren spezieller Form nicht vertragen werden,

eine Neigung zu Hautreaktionen beim Tragen von Gehörschutzstöpseln vorliegt (siehe Abschnitt 9)




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
DGUV Information 212−823 Ärztliche Beratung zu Gehörschutz, Juni 2014