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DGUV SG Gehörschutz FAQ |
Die Bereitstellung von geeigneter persönlicher Schutzausrüstung ist grundsätzlich Pflicht des Arbeitgebers. Einzelne Unfallversicherungsträger übernehmen in Ausnahmefällen die Kosten für spezielle Gehörschützer, z.B. Gehörschutz−Otoplastiken.
Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
FAQ des Sachgebiets Gehörschutz, August 2016