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DGUV Info 212-823

Gehörschutz

Vorbemerkung

Die Lärm− und Vibrations−Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV ) betont die Priorität der technischen und organisatorischen Maßnahmen im Lärmschutz. Wirkt dennoch gehörschädigender Lärm auf die Versicherten ein, müssen persönliche Schallschutzmittel (Gehörschützer) zum Einsatz kommen und die Versicherten müssen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV.html">ArbMedVV) arbeitsmedizinisch überwacht werden.

Der DGUV Grundsatz für Arbeitsmedizinische Vorsorge G 20 „Lärm” sieht als ärztliche Leistung bei jeder arbeitsmedizinischen Vorsorge nach der ArbMedVV u. a. eine intensive Beratung zum Gehörschutz vor. Ziel der ärztlichen Beratung ist es, sowohl die Bereitschaft zur regelmäßigen Benutzung der Gehörschützer zu erhöhen als auch die Beschaffenheit bereits benutzter Gehörschützer zu prüfen.

Ebenfalls zu berücksichtigen ist die DGUV Information 250−418 „Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem DGUV Grundsatz G 20 „Lärm””. Sie enthält Hinweise zu Vorsorgeanlässen und Arbeitsbereichen bzw. Tätigkeiten mit Lärmexposition.

Diese Information wendet sich an alle, die Arbeitsmedizinische Vorsorge „Lärm” nach dem vorstehend genannten Grundsatz G 20 durchführen, also insbesondere an die beauftragten Ärzte und deren Fachpersonal. Es stellt die verschiedenen Arten der Gehörschützer vor und gibt grundsätzlich Hinweise zu deren Auswahl unter besonderer Berücksichtigung der Hygiene und spezieller Krankheitsbilder.

Die Auswahl der Gehörschützer aufgrund der Arbeitsplatzverhältnisse erfolgt im Allgemeinen durch den Betrieb, z. B. durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Für den Einzelfall, in dem eine individuelle Auswahl aus medizinischer Sicht erforderlich ist, wird zusätzlich auf die ausführlichen Informationen in der DGUV Regel 112 194 „Benutzung von Gehörschutz” einschließlich einer Marktübersicht geprüfter Gehörschützer hingewiesen. Eine vereinfachte Darstellung findet sich in der DGUV Information 212−024 „Gehörschutz”.




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
DGUV Information 212−823 Ärztliche Beratung zu Gehörschutz, Juni 2014