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DGUV Info 212-823

Gehörschutz

    4.6 Qualifizierte Benutzung und Unterweisungen

Nach TRLV Lärm (Teil 3, Abschnitt 6.3.3) ist ab einem Tages−Lärmexpositionspegel LEX,8h von 110 dB(A) verpflichtend eine qualifizierte Unterweisung (s. Anhang 3 ) durchzuführen. Diese umfasst neben der Behandlung von möglichen Fehlern beim Auf− und Einsetzen von Gehörschutz auch praktische Übungen und ist mindestens viermal jährlich durchzuführen.

Die qualifizierte Benutzung kann auch für Tages−Lärmexpositionspegel unterhalb von 110 dB(A) sinnvoll sein, wenn unter Berücksichtigung der Praxisabschläge kein ausreichender Schutz erreicht werden kann (z. B. extreme Spitzenschallpegel). Sie sollte aufgrund des relativ großen Aufwandes aber auf Extremfälle beschränkt bleiben.

Eine weitere Möglichkeit ist der Einsatz der qualifizierten Benutzung im Einzelfall bei Personen mit Hörminderung, deren Gehör besonders zuverlässig geschützt werden muss.

Abb. 5a Korrekt eingesetzter Gehörschutzstöpsel

Abb. 5b Falsch eingesetzter Gehörschutzstöpsel




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
DGUV Information 212−823 Ärztliche Beratung zu Gehörschutz, Juni 2014