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DGUV SG Gehörschutz FAQ

Gehörschutz

    Darf man während der Arbeit Musik hören?

Musikhören ist dann nicht zulässig, wenn dadurch eine Unfallgefahr wegen Überhören von Warnsignalen entstehen kann oder wenn in Lärmbereichen der Schallpegel noch weiter erhöht wird. Auch die Art der Arbeitsaufgabe kann dem Hören von Musik entgegenstehen.




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
FAQ des Sachgebiets Gehörschutz, August 2016