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Gehörschutz für Musiker

Gehörschutz

    a) Auswahl nach der Schalldämmung

Bei der Auswahl nach der Schalldämmung ist insbesondere zu beachten, dass eine Überprotektion vermieden wird. Der Schallpegel am Ohr sollte zwischen L' EX,40h = 80 und 85 dB(A) liegen.
Dadurch werden negative Begleiterscheinungen wie ungenaues Hören, Okklusionseffekt oder psychische Barrieren reduziert. Das setzt voraus, dass jeder Musiker seinen persönlichen Wochen−Lärmexpositionspegel kennt und alle Expositionsphasen (Konzerte, Unterricht, Proben, außermusikalische Lärmbelastungen) berücksichtigt. Zum optimalen Schutz kann er den Expositionsrechner im IFA Gehörschützer−Auswahlprogramm nutzen.
Wird der Gehörschutz bei allen Expositionsphasen benutzt, ergibt sich der Schallpegel am Ohr aus dem Wochen−Expositionspegel minus dem M−Wert des Gehörschützers, der auf der Verpackung angegeben ist. Auf Praxisabschläge www.publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-5024.pdf:(vgl. BGI / GUV-I 5024) wird verzichtet, da von einer qualifizierten Benutzung ausgegangen wird. Wird der Gehörschutz nur während einzelner Expositionsphasen genutzt, sollte der IFA−Expositionsrechner zur Ermittlung des resultierenden Wochen−Expositionspegels am Ohr des Musikers verwendet werden. Ergibt sich ein höherer Wert als L' EX,40h = 85 dB(A), muss der verwendete Gehörschutz über weitere Expositionsphasen getragen werden oder ist wegen zu geringer Schalldämmung nicht geeignet.




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Mittelstraße 51, 10117 Berlin www.dguv.de/fb-psa
Präventionsleitlinie "Gehörschutz für Musiker", September 2013