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Informationsmodul "Funktionskontrollen bei Gehörschutz-Otoplastiken"

Gehörschutz

    3.4 BGR⁄GUV−R 194

Stand Mai 2011

Status: Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben

Link: www.dguv.de/fb-psa Webcode: d25061

Siehe Abschnitt 3.2.1.3, S. 27

„Otoplastiken entsprechen dem Stand der Technik, wenn nach der Fertigung der Otoplastik und in regelmäßigen Abstanden eine Funktionskontrolle (funktionale Anpassung) durchgeführt wird. Die Kontrolle kann eine akustische Prüfung oder eine Druckmessung der im Gehörgang getragenen Otoplastik sein (vgl. Bild 7.5), die durch den Hersteller durchgeführt wird. Nur in diesen Fällen kann von einer gesicherten Schalldämmung der Otoplastik ausgegangen werden.”




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
DGUV www.dguv.de/fb-psa
Informationsmodul Funktionskontrollen bei Gehörschutz−Otoplastiken, September 2011