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DGUV Regel 112-194

Gehörschutz

    3.3.8.2 Gehörschutzstöpsel

Der äußere Gehörgang ist gekrümmt. Krümmung und Weite des Gehörganges sind individuell sehr unterschiedlich. Der Form des Gehörganges muss sich ein Gehörschutzstöpsel, ohne unangenehmen Druck auf die Haut auszuüben, anpassen können. Insbesondere ist bei der Verwendung von Gehörschutzstöpseln Folgendes zu beachten:

Wird ein runder Gehörschutzstöpsel in einen stark ellipsenförmigen oder linsenförmigen, flachen Gehörgang eingesetzt, so entsteht ein unangenehmer Druck auf die Haut. In diesen Fällen sind entweder weiche Gehörschutzstöpsel aus Schaumstoff, Gehörschutz−Otoplastiken oder Kapselgehörschützer anzuwenden.

Beim Einsetzen der Gehörschutzstöpsel kann die Krümmung des Gehörganges durch Ziehen an der Ohrmuschel nach hinten und oben verringert und damit das richtige Einsetzen der Stöpsel erleichtert werden (siehe entsprechende Abbildung in Anhang 6).

Gehörschutzstöpsel müssen ausreichend tief im Gehörgang sitzend getragen werden, um eine deutliche Minderung der Schalldämmung zu vermeiden.

Gehörschutzstöpsel sollen, soweit möglich, der Gehörgangsgröße angepasst sein. Dabei ist die Gehörgangweite zu beachten (Gehörschutzstöpselgröße „large”⁄”small” − L⁄S; siehe Abbildung 8).

Abb. 8 Ausreichend tief im Gehörgang eingesetzte Gehörstöpsel in kleinem und großem Gehörgang




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
DGUV Regel 112−194 − Benutzung von Gehörschutz, Mai 2011