DGUV 

PSA - Mobil

DGUV SG Gehörschutz FAQ

Gehörschutz

    Wie lassen sich Gehörschützer, die für das Hören von Warnsignalen geeignet sind, erkennen?

In der IFA−Positivliste (siehe auch Anhang 3 der DGUV Regel 112−194) gibt es bzgl. Warnsignalhörbarkeit mehrere Kennzeichen:

W: Kriterien "Warnsignalhören allgemein", "informationshaltige Geräusche" und "Sprachverständlichkeit" erfüllt (mittlere Steigung der Mittelwerte der Oktavschalldämmung maximal 3,6 dB⁄Oktave)

X: Extrem flachdämmender Gehörschutz. Ist für Personen mit Hörminderung geeignet. Kann auch für Musiker geeignet sein. (mittlere Steigung der Mittelwerte der Oktavschalldämmung maximal 2 dB⁄Oktave)

S: Signalhören im Gleisoberbau möglich

V: Signalhören für Fahrzeugführer im öffentlichen Straßenverkehr möglich

E1: Signalhören für Triebfahrzeugführer und Lokrangierführer im Eisenbahnbetrieb möglich. Sehr gut geeignet, insbesondere für Personen mit Hörminderung geeignet.

E2: Signalhören für Triebfahrzeugführer und Lokrangierführer im Eisenbahnbetrieb möglich. Gut geeignet.

E3: Signalhören für Triebfahrzeugführer und Lokrangierführer im Eisenbahnbetrieb möglich. Bedingt geeignet.




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
FAQ des Sachgebiets Gehörschutz, August 2016