DGUV 

PSA - Mobil

DGUV SG Gehörschutz FAQ

Gehörschutz

 

Bereitstellung und Finanzierung von Gehörschutz
















    Wer finanziert den Gehörschutz?

 

Der Arbeitgeber hat den Gehörschutz kostenlos zu Verfügung zu stellen. Die Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse) übernehmen die Kosten nur, wenn die akute Gefahr des Entstehens oder der Verschlechterung einer Berufskrankheit (BK 2301 Lärm) besteht (nach § 3 Berufskrankheiten−Verordnung).




    Muss der Unternehmer die Kosten für Gehörschutzmittel auch in Kleinbetrieben übernehmen?

 

Die Pflicht zur Bereitstellung von Gehörschutz gilt unabhängig von der Firmengröße (ArbSchG, PSA−Benutzungsverordnung und § 29 der DGUV Vorschrift 1).




    Zahlt der Unfallversicherungsträger (die Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse) zu den Gehörschutz−Otoplastiken zu?

 

Die Bereitstellung von PSA wird durch den Arbeitgeber finanziert. In Ausnahmefällen zahlen einzelne Unfallversicherungsträger Pauschalbeträge.




    Kann ich von meinen Mitarbeitern bei der Anschaffung von Gehörschutz−Otoplastiken einen Eigenanteil verlangen?

 

Die Übernahme eines Eigenanteils ist gesetzlich nicht vorgesehen.




    Was ist zu tun, wenn Gehörschutz−Otoplastiken verloren gehen?

 

Kontaktieren Sie den Vorgesetzten, so dass über den Hersteller oder Vertreiber Ersatz beschafft werden kann.




Quelle:Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
FAQ des Sachgebiets Gehörschutz, August 2016