DGUV 

PSA - Mobil

DGUV SG Gehörschutz FAQ

Gehörschutz

 

Warnsignalhören mit Gehörschutz







    Wie lassen sich Gehörschützer, die für das Hören von Warnsignalen geeignet sind, erkennen?

 

In der IFA−Positivliste (siehe auch Anhang 3 der DGUV Regel 112−194) gibt es bzgl. Warnsignalhörbarkeit mehrere Kennzeichen:

W: Kriterien "Warnsignalhören allgemein", "informationshaltige Geräusche" und "Sprachverständlichkeit" erfüllt (mittlere Steigung der Mittelwerte der Oktavschalldämmung maximal 3,6 dB⁄Oktave)

X: Extrem flachdämmender Gehörschutz. Ist für Personen mit Hörminderung geeignet. Kann auch für Musiker geeignet sein. (mittlere Steigung der Mittelwerte der Oktavschalldämmung maximal 2 dB⁄Oktave)

S: Signalhören im Gleisoberbau möglich

V: Signalhören für Fahrzeugführer im öffentlichen Straßenverkehr möglich

E1: Signalhören für Triebfahrzeugführer und Lokrangierführer im Eisenbahnbetrieb möglich. Sehr gut geeignet, insbesondere für Personen mit Hörminderung geeignet.

E2: Signalhören für Triebfahrzeugführer und Lokrangierführer im Eisenbahnbetrieb möglich. Gut geeignet.

E3: Signalhören für Triebfahrzeugführer und Lokrangierführer im Eisenbahnbetrieb möglich. Bedingt geeignet.






    Wann ist eine Hörprobe nötig?

 

Das Auswahlverfahren für diese Kennzeichen besteht jeweils aus zwei Teilen: der rechnerischen Vorauswahl am IFA, bei der für jeden Gehörschützer die Mittelwerte der Dämmung aus der Baumusterprüfung verwendet werden, und der individuellen Hörprobe am Arbeitsplatz. Die rechnerische Vorauswahl kann die individuellen Unterschiede bei der erreichten Schalldämmung nicht berücksichtigen. Daher ist eine Hörprobe vor Ort erforderlich, um die Eignung für jeden Benutzer sicherzustellen. Die IFA−Positivliste findet man im Anhang 3 der DGUV−Regel 112−194.




Quelle:Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
FAQ des Sachgebiets Gehörschutz, August 2016