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PSA - Mobil

DGUV SG Gehörschutz FAQ

Gehörschutz

    Zahlt der Unfallversicherungsträger (die Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse) zu den Gehörschutz−Otoplastiken zu?

Die Bereitstellung von PSA wird durch den Arbeitgeber finanziert. In Ausnahmefällen zahlen einzelne Unfallversicherungsträger Pauschalbeträge.




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
FAQ des Sachgebiets Gehörschutz, August 2016