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Gehörschutz für Musiker

Gehörschutz

    7. Besonderheiten der Gehörschutzbenutzung für Musiker mit elektronisch verstärkten Instrumenten

Vielversprechend ist die Nutzung des in der Branche üblichen In−Ear−Monitoring−Systems. In−Ear−Monitore sind im Prinzip Gehörschutzstöpsel mit eingebauten Miniaturmonitoren. Ein In−Ear−Monitor besteht normalerweise aus einer an den Gehörgang angepassten Gehörschutz−Otoplastik und einem drahtlosen Sender ⁄ Empfänger−System, das am Gürtel getragen wird. Zulässig sind nur Systeme, die inklusive der Schallwiedergabeeinrichtung als Gehörschutz (persönliche Schutzausrüstung) geprüft und zertifiziert sind.
Als Ohrpassstück sind Gehörschutz−Otoplastiken anderen Stöpseltypen vorzuziehen. Dabei ist auf die vorgeschriebene individuelle Funktionskontrolle zu achten. Bei der Auswahl eines geeigneten Monitorsystems sind zum einen die ausreichende passive Schalldämmung und zum anderen eine Begrenzung der elektronischen Verstärkung zu beachten. Der Pegel am Ohr setzt sich aus zwei Beiträgen zusammen: dem Außenschall, der durch die passive Dämmung reduziert wird, und dem Schall, der durch die Musikwiedergabe erzeugt wird. Der Summenschallpegel darf auch hier den Wert von L' EX,40h = 85 dB(A) nicht überschreiten.




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Mittelstraße 51, 10117 Berlin www.dguv.de/fb-psa
Präventionsleitlinie "Gehörschutz für Musiker", September 2013