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DGUV SG Gehörschutz FAQ

Gehörschutz

    Wann ist der Einsatz eines für den Lärmarbeitsplatz zugelassenen Hörgerätes empfehlenswert?

Es gibt drei Kriterien, die aus Sicht der Unfallversicherungsträger den Einsatz rechtfertigen:

Wiederkehrende Kommunikation ist für die Bewältigung der Arbeitsaufgabe nötig.

Das Hören und Beurteilen von Maschinengeräuschen im Lärmbereich ist nötig.

Die Warnsignalerkennung ohne Hörgerät ist im Lärmbereich bzw. am Lärmarbeitsplatz nicht möglich.




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
FAQ des Sachgebiets Gehörschutz, August 2016