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DGUV SG Gehörschutz FAQ

Gehörschutz

    Muss ich auch dann Gehörschutz tragen, wenn ich mich nur kurzzeitig im Lärmbereich aufhalte?

Auch bei kurzzeitigen Aufenthalten in Lärmbereichen ist Gehörschutz zu tragen. Grundlage ist § 7(4) der LärmVibrationsArbSchV.




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
FAQ des Sachgebiets Gehörschutz, August 2016