DGUV 

PSA - Mobil

DGUV Regel 112-194

Gehörschutz

    3.2.1.1.5 Praxisabschläge bei speziellen Kapselgehörschützern

Bei pegelabhängig dämmendem Gehörschutz ist zu berücksichtigen, dass sich der Kriteriumspegel (als maximal zulässiger Tages−Lärmexpositionspegel) bei der Durchführung einer qualifizierten Unterweisung entsprechend dem jeweiligen Praxisabschlag (Ks−Wert) nach oben verschieben kann.

Bei Gehörschutz mit Kommunikationseinrichtung, Gehörschutz mit aktiver Geräuschkompensation und Gehörschutz mit eingebautem Radiogerät verschiebt sich der Einsatzbereich bei Durchführung einer qualifizierten Unterweisung (bzw. bei qualifizierter Benutzung) entsprechend den Praxisabschlägen ebenfalls nach oben.




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
DGUV Regel 112−194 − Benutzung von Gehörschutz, Mai 2011