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DGUV Info 212-823

Gehörschutz

8 Sichtprüfung der verwendeten Gehörschützer und Überprüfung der Benutzungsgewohnheiten im Rahmen der Arbeitsmedizinischen Untersuchungen nach dem DGUV Grundsatz G 20 „Lärm”


8.1 Sichtprüfung der verwendeten Gehörschützer

Die Beschäftigten sollten den von ihnen verwendeten Gehörschützer zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge „Lärm” mitbringen. Dieser wird bei der Beratung auf seinen Sitz und den einwandfreien Zustand geprüft.

Gehörschützer müssen vom Benutzer vor jedem Gebrauch auf ihren einwandfreien Zustand untersucht werden.

Es ist insbesondere zu prüfen bei Kapselgehörschützern, ob

die Kapseln oder Dichtungskissen keine Risse aufweisen,

die Bügel nicht beschädigt oder aufgebogen sind;

bei Gehörschutzstöpseln, ob

vor Gebrauch zu formende Stöpsel aus polymerem Schaumstoff noch ausreichend elastisch sind.

8.2 Prüfung der Benutzungsgewohnheiten der Gehörschützer

Einige Gehörschutz−Hersteller haben Messgeräte entwickelt, mit denen eine individuelle Überprüfung des Sitzes für Gehörschutz−Stöpsel möglich ist. Die Werte für die Schalldämmung, die sich mit diesen Verfahren gewinnen lassen, können aufgrund der unterschiedlichen Messverfahren zwar nicht direkt mit den Dämmwerten aus der Baumusterprüfung verglichen werden, allerdings eignen sich die Geräte durchaus dazu, eine deutlich verringerte Dämmung nachzuweisen. Sie sind auch für Unterweisung und Training zu empfehlen.

Verfügbar sind folgende Systeme:

17.

Druckprüfung:

Nicht−akustisches Verfahren, bei dem der künstlich aufgebaute Druck zwischen einer Gehörschutz−Otoplastik und Trommelfell entweder beim Druckaufbau oder beim Absinken gemessen wird. Dieses Verfahren ist nur für Gehörschutz−Otoplastiken geeignet.

18.

MIRE−Technik

Es wird die individuelle Schalldämmung entweder im Schallfeld durch Kopfhörer erzeugt oder im freien Schallfeld gemessen. Dabei wird der Schallpegel vor und hinter dem Gehörschutzstöpsel bestimmt und die Differenz berechnet.

19.

Audiometrische Verfahren

Bei diesem Verfahren wird die individuelle Schalldämmung an der Hörschwelle ermittelt. Es wird ein Audiogramm mit und ein Audiogramm ohne Gehörschutz aufgenommen. Die Differenz beschreibt die individuelle Schalldämmung des Gehörschutzes.

20.

Lautheitsvergleich

Es handelt sich um ein subjektives Verfahren, welches oberhalb der Hörschwelle durchgeführt wird. Bei einem Vergleich der Lautheit auf dem linken und rechten Ohr mit und ohne Gehörschutz wird die individuelle Schalldämmung des Gehörschutzes bestimmt.




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
DGUV Information 212−823 Ärztliche Beratung zu Gehörschutz, Juni 2014