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DGUV SG Gehörschutz FAQ

Gehörschutz

    Kann ein für den Lärmarbeitsplatz zugelassenes Hörgerät mit einem Kapselgehörschützer kombiniert werden?

Das ist nicht nötig, da das Hörgerät die Gehörschutzfunktion miterfüllt. Generell sollen unter einem Kapselgehörschutz keine eingeschalteten Hörgeräte benutzt werden, da die entstehende Geräuschsituation am Ohr kaum vorhersehbar ist.