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PL-Einsatz von Hörgeräten in Lärmbereichen

Gehörschutz

    1. Hörgeräte und ihre Verwendung im betrieblichen Umfeld

Man unterscheidet verschiedene Arten von Hörgeräten: Hörgeräte, die im Ohr getragen werden (IdO), und solche, die hinter dem Ohr getragen werden (HdO). HdO−Geräte sind größer, lassen aber eine sog. offene Versorgung zu, d.h. der Ohrkanal muss durch die Otoplastik nicht verschlossen werden. IdO−Geräte erfordern durch die Unterbringung der Elektronik einen geschlossenen Otoplastikkörper, was eine höhere Isolation von der Umgebung und tendenziell einen größeren Okklusionseffekt zur Folge hat. Auch wenn eine geschlossene Otoplastik verwendet wird, sind meist sog. Vent−Bohrungen eingebaut, um einen Druckausgleich zu ermöglichen und den Okklusionseffekt zu verringern.
Rückkopplungseffekte (Pfeifton) können heute sowohl bei geschlossener als auch bei offener Bauform elektronisch weitgehend unterbunden werden. Die Verstärkung wird durch den Hörgeräteakustiker so angepasst, dass der bestehende Hörverlust in den einzelnen Frequenzen so weit wie möglich ausgeglichen und ein ausreichendes Sprachverstehen erreicht wird. Dabei können sich hohe Schallpegel ergeben, die aber für die Kommunikation notwendig sind.
Die Versorgung mit einem Cochlea−Implantat kann das normale Hörvermögen nicht ersetzen. Sie werden nur dort eingesetzt, wo das Hörvermögen so gering ist, dass auch mit Hörgerät keine sprachliche Kommunikation möglich ist.
Die Benutzung von Hörgeräten in betrieblichen Situationen ohne Lärmexposition lässt für Personen mit Hörminderung die Ausführung der normalen beruflichen Tätigkeit zu.




Quelle: Fachbereich Persönliche
Schutzausrüstungen der DGUV
www.dguv.de/fb-psa
Präventionsleitlinie "Einsatz von Hörgeräten in Lärmbereichen", Dezember 2011