DGUV 

PSA - Mobil

PL-Otoplastik - Anwendung

Gehörschutz

    8. Lagerung, Inspektion und Pflege

Lagerung:

Für eine saubere Aufbewahrung der Gehörschützer, die nicht in Gebrauch sind, müssen entsprechende Aufbewahrungsmöglichkeiten vorhanden sein, wie z.B. Etuis oder Dosen, die vom Hersteller mitgeliefert werden.

Gehörschützer müssen in geeigneter Umgebung aufbewahrt werden. Die Herstellerangaben zur richtigen Lagerung sind hierbei zu beachten. Neue Gehörschützer wie auch Austauschteile müssen in geeigneter Form jederzeit verfügbar sein.

Hygiene und Pflege:

Bei der Benutzung von Otoplastiken können Verunreinigungen z.B. durch Stäube und Flüssigkeiten Hautreizungen im Gehörgang oder an der Ohrmuschel bewirken. Deshalb sind die Benutzer dieser Produkte besonders bezüglich der notwendigen Hygiene zu unterweisen. Otoplastiken sind nach den Angaben des Herstellers zu reinigen.

Die Benutzer müssen auch darauf hingewiesen werden, dass ein Arzt, z.B. der Betriebsarzt, aufgesucht werden muss, wenn sie Hautreizungen im Gehörgang während oder nach dem Gebrauch ihrer Gehörschützer bemerken.

Inspektion und Austausch:

Gehörschützer müssen in regelmäßigen Abständen überprüft werden, um Ausrüstungen, die durch mechanische Fehler, Alterung, Unfall oder Missbrauch beschädigt sind, austauschen zu können.

Alterung:

Alterung kann eine Minderung der Schalldämmung zur Folge haben.




Quelle: Fachbereich Persönliche
Schutzausrüstungen der DGUV www.dguv.de/fb-psa
Präventionsleitlinie "Einsatz von Gehörschutz−Otoplastiken", September 2010