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DGUV Info 212-823

Gehörschutz

    4.15 Kombination mit Brillen oder anderen persönlichen Schutzausrüstungen

Als Kombinationen zum Gehörschutz werden insbesondere Schutzbrillen, Schutzhelme sowie Atem− und Gesichtsschutz verwendet. Müssen außer Gehörschützern solche zusätzlichen Schutzausrüstungen bzw. Ausrüstungen am Kopf getragen werden, ist darauf zu achten, dass

die dadurch zusätzliche Beanspruchung des Benutzers möglichst gering gehalten wird,

die Schalldämmung des Gehörschützers sowie die Schutzwirkung der anderen persönlichen Schutzausrüstung nicht verringert wird.

In den meisten Fällen sind daher Gehörschutzstöpsel zu bevorzugen.

Brillenbügel sollen möglichst flach sein. Kapselgehörschützer mit breiten und weichen Kissen sind zu bevorzugen.