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DGUV Info 212-823

Gehörschutz

    4.13 Tragekomfort

Gehörschutzstöpsel und −kapseln können bei Beschwerden der Mitarbeiter (z. B. bei Druckerscheinungen) gegeneinander ausgetauscht werden, da bezüglich der Schalldämmung immer gleichwertige Produkte zur Verfügung stehen. Sowohl Gehörschutzstöpsel als auch −kapseln werden in unterschiedlichen Größen angeboten.

Gehörschutzstöpsel dürfen keinen schmerzhaften Druck verursachen. Der Benutzer sollte unter verschiedenen Produkten den Stöpsel auswählen können, der ihm bei ausreichender Schutzwirkung am angenehmsten erscheint.

Bei Kapselgehörschützern bestimmen möglichst geringes Gewicht, Andruckkraft und Weichheit der Dichtungskissen den Tragekomfort.

Der Tragekomfort des Gehörschützers muss so hoch sein, dass er während des gesamten Aufenthaltes im Lärmbereich getragen wird.




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
DGUV Information 212−823 Ärztliche Beratung zu Gehörschutz, Juni 2014