DGUV 

PSA - Mobil

Allgemeine Präventionsleitlinie "Gehörschutz" Auswahl, Bereitstellung und Benutzung

Gehörschutz

    3. Begriffsbestimmung

1.

1. Lärmgefährdung ist die Einwirkung von Lärm auf Versicherte,

   

− im Sinne einer Gehörgefährdung

oder

   

− die zu einer erhöhten Unfallgefahr führt.

Werden Versicherte in Lärmbereichen beschäftigt, ist grundsätzlich die Gefahr einer Gehörschädigung gegeben. Darüber hinaus kann Lärm z.B. dann zu einer erhöhten Unfallgefahr führen, wenn durch Lärm eine Wahrnehmung akustischer Signale, Warnrufe oder gefahrankündigender Geräusche beeinträchtigt wird.

2.

Der Tages−Lärmexpositionspegel (LEX,8h) ist der über die Zeit gemittelte Lärmexpositionspegel bezogen auf eine 8−Stunden−Schicht. Er umfasst alle am Arbeitsplatz auftretenden Schallereignisse.

3.

Der Spitzenschalldruckpegel (LpC,peak) ist der Höchstwert des momentanen Schalldruckpegels.

4.

Lärmbereiche sind zu kennzeichnende Bereiche, in denen einer der oberen Auslösewerte für Lärm (LEX,8h = 85 dB(A), LpC,peak = 137 dB(C)) erreicht oder überschritten wird.

5.

Untere und obere Auslösewerte sind Aktionswerte nach § 6 LärmVibrations−ArbSchV mit Bezug auf den Tages−Lärmexpositionspegel und den Spitzenschalldruckpegel.

6.

Maximal zulässige Expositionswerte beschreiben die maximal zulässige Exposition auf das Gehör der Versicherten durch einwirkenden Lärm nach § 8 der LärmVibrationsArbSchV. Dabei wird die dämmende Wirkung von Gehörschutz mitberücksichtigt.

7.

Gehörschützer sind persönliche Schutzausrüstungen, die die Einwirkung des Lärms auf das Gehör verringern, so dass eine Lärmschwerhörigkeit nicht entsteht oder sich nicht verschlimmert.

8.

LA − bzw. LC −Werte sind die A bzw. C−bewerteten Schalldruckpegel (Frequenzbewertung)

9.

H−Wert ist ein Schalldämmungswert für hochfrequente Geräusche, für die die Differenz LC – LA = −2 dB beträgt.

10.

M−Wert ist ein Schalldämmungswert für mittelfrequente Geräusche, für die die Differenz LC – LA = +2 dB beträgt.

11.

L−Wert ist ein Schalldämmungswert für tieffrequente Geräusche, für die die Differenz LC – LA = +10 dB beträgt.

12.

Überprotektion liegt vor, wenn eine unnötig hohe Schalldämmung des Gehörschutzes dazu führt, dass Warnsignale oder Maschinengeräusche nicht mehr sicher gehört werden, die Sprachverständlichkeit behindert ist oder Isolationsgefühl entsteht.




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), www.dguv.de/fb-psa
Allgemeine Präventionsleitlinie "Gehörschutz" Auswahl, Bereitstellung und Benutzung, Dezember 2009