DGUV 

PSA - Mobil

Gehörschutz für Musiker

Gehörschutz

    3. Spezielle Geräuschexposition von Musikern

Bei der Auswahl eines geeigneten Gehörschützers sollte eine Unterscheidung nach Einsatzbereichen erfolgen. Hierbei kann hilfreich sein:

Differenzierung nach Repertoire (Klassik, Moderne, Rock ⁄ Pop, elektronische Musik)

Differenzierung nach Rahmenbedingungen (z.B. Aufführung, Probe, Unterricht usw.)

Generell sollten Gehörschutzstöpsel mit flacher Schalldämmkurve (s. Kapitel 5b) verwendet werden. Auch muss jede unnötig hohe Dämmung vermieden werden (s. Kapitel 5a).

Eine Nutzung von Kapselgehörschutz ist höchstens für DJs als Ersatz für Kopfhörer ohne definierte Schalldämmung vorstellbar. Bügelstöpsel, die sich schnell auf− und absetzen lassen, sind im Musikbereich nicht üblich, aber prinzipiell insbesondere für Proben und evtl. im Unterricht einsetzbar.
Gegen den Einsatz von Schaumstoffstöpseln spricht, dass sie umständlich einzusetzen sind und im Allgemeinen zu hohe Dämmwerte aufweisen. Hochwertige Hörgeräte werden heute von einzelnen Musikern verwendet, die ohne Hörgerät ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben könnten. Es bedarf dabei immer einer Einzelentscheidung mit ausreichender Erprobungsphase und einer Abschätzung der resultierenden Exposition unter Beteiligung der jeweils zuständigen Aufsichtsperson des Unfallversicherungsträgers, des betreuenden Facharztes und einem Hörgeräteakustiker. Die resultierende Exposition darf dabei den Wochenexpositionspegel von L' EX,40h = 85 dB(A) am Ohr nicht überschreiten.
In jedem Einzelfall ist vorher zu prüfen, ob ein als Gehörschutz zertifiziertes Hörgerät benutzt werden kann. Solche Hörgeräte sind durch Pegelbegrenzung sicher, allerdings durch den eingeschränkten Frequenzverstärkungsbereich für die meisten Musiker nicht einsetzbar.
Auch bei dem am häufigsten verwendeten Gehörschutztyp, der Gehörschutz−Otoplastik, sollte auf eine flache Schalldämmkurve geachtet werden, da nicht alle für Otoplastiken verwendeten Filterelemente diese Eigenschaft haben. Generell ist zu beachten, dass Otoplastiken nach den Technischen Regeln zur LärmVibrationsArb−SchV (TRLV Lärm (2)) nur mit Funktionskontrolle (bei Auslieferung und danach regelmäßig wiederkehrend im Abstand von höchstens zwei Jahren) eingesetzt werden dürfen.




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Mittelstraße 51, 10117 Berlin www.dguv.de/fb-psa
Präventionsleitlinie "Gehörschutz für Musiker", September 2013