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DGUV SG Gehörschutz FAQ

Gehörschutz

    Ist der für unsere Mitarbeiter zur Verfügung gestellte Gehörschutz für deren Tätigkeit ausreichend?

Zur Prüfung haben Sie zwei Möglichkeiten:

1.

Sie benötigen die Typenbezeichnung des Gehörschutzes und den Schallpegel am Arbeitsplatz. Unter Zuhilfenahme der Tabellen 2 und 3 im Anhang 2 der DGUV Regel 112−194 prüfen Sie mit der Liste im Anhang 3 der Regel die Eignung. Alternativ dazu finden Sie auf der Homepage des IFA ein Auswahlprogramm www.dguv.de/webcode/d4785

2.

Sie können die Eignung auch rechnerisch überprüfen, indem Sie die Schalldämmung des Gehörschutzes unter Berücksichtigung der Praxisabschläge vom Expositionspegel am Arbeitsplatz subtrahieren (siehe DGUV Regel 112−194 oder DGUV Information 212−024). Das Ergebnis darf nicht über LEX,8h = 85 dB bzw. LpC,peak = 137 dB liegen. Da meist hoch− und mittelfrequente Geräusche auftreten, sollte der M−Wert zur Grobauswahl verwendet werden.




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
FAQ des Sachgebiets Gehörschutz, August 2016