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PL-Einsatz von Gehörschutzstöpseln

Gehörschutz

    2. Anforderungen an die Schalldämmung von Gehörschutzstöpseln

Alle verwendeten Gehörschutzstöpsel müssen die Mindestschalldämmwerte der EN 352-2">www.gehoerschutz.com/dateien/Persoenliche_Schutzausruestungen_Gehoerschutz.pdf:DIN EN 352-2 erfüllen.

Tabelle 1 − Mindestschalldämmung

Frequenz in Hz

125

250

500

1000

2000

4000

8000

(Mf − sf) in dB

>5

8

10

12

12

12

12

Dies wird bei der Baumusterprüfung durch eine notifizierte Stelle vor der Handelszulassung geprüft und vom Hersteller durch Konformitätserklärung und CE−Zeichen bestätigt. Verwendet man gekennzeichnete Produkte, kann man davon ausgehen, dass mindestens diese Schalldämmung erreicht wird.
Bei der Prüfung werden alle sicherheitsrelevanten Bauteile und Zusatzeinrichtungen geprüft (insbesondere elektronische Funktionen, z.B. Kommunikationseinrichtungen).

Durch geeignete Auswahl von Gehörschutz muss sichergestellt werden, dass unter Einbeziehung der dämmenden Wirkung des Gehörschutzes der auf das Gehör des Beschäftigten einwirkende Lärm die maximal zulässigen Expositionswerte LEX,8h = 85 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 137 dB(C) nicht überschreitet.

Geeignete Auswahlmethoden werden in der Präventionsleitlinie „Gehörschutzauswahl nach der Schalldämmung” beschrieben.

Bei der Auswahl von Gehörschutz müssen zusätzlich die PSA−Benutzungsverordnung und die DIN EN 458 bzw. publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/112-194.pdf:die BGR 194 berücksichtigt werden. Das hat zur Folge, dass die Schalldämmung nicht nur die maximal zulässigen Expositionswerte www.gesetze-im-internet.de/l_rmvibrationsarbschv/:(LärmVibrationsArbSchV) erfüllen muss, sondern auch andere Kriterien zu berücksichtigen sind. Daraus ergibt sich eine höhere Schalldämmung, allerdings soll auch eine zu hohe Schalldämmung verhindert werden, die zu Überprotektion führen kann. Die folgende Tabelle listet die verschiedenen Restschallpegel unter dem Gehörschutz auf.

Tabelle 2: Beurteilung der Schutzwirkung von Gehörschutz

Am Ohr wirksamer Restschallpegel in dB(A)

Am Ohr wirksamer Restspitzenschallpegel in dB(Cpeak)

Beurteilung der Schutzwirkung

>85

>137

nicht zulässig

>80

>135

nicht empfehlenswert

70 − 80

≤135

empfehlenswert

<70

(Verständigung und Isolationsgefühl prüfen)

Bei der Auswahl ist die gegenüber den Laborwerten verringerte Schalldämmung in der Praxis zu berücksichtigen (siehe Präventionsleitlinie „Schalldämmung von Gehörschutz in der Praxis”).




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, www.dguv.de/fb-psa
Präventionsleitlinie "Einsatz von Gehörschutzstöpseln", Dezember 2009