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Allgemeine Präventionsleitlinie "Gehörschutz" Auswahl, Bereitstellung und Benutzung

Gehörschutz

    10. Kennzeichnung

Als äußeres Kennzeichen der bestandenen Baumusterprüfung bringt der Hersteller auf seinen Produkten ein CE−Zeichen an. Die CE−Kennzeichnung besteht aus dem Kurzzeichen „CE” (= communauté européenne) und befindet sich auf dem Gehörschützer bzw. bei Gehörschutzstöpseln alternativ auch auf der kleinsten handelsübliche Packung, die für den Endverbraucher bestimmt ist (kleinste Verkaufsverpackungseinheit)*. Bei der Auswahl ist deshalb auf die ordnungsgemäße CE−Kennzeichnung des Gehörschützers zu achten.Daneben müssen noch weitere Informationen auf dem Produkt angegeben werden, die nicht zur CE−Kennzeichnung gehören, aber zur eindeutigen Identifikation des Produkts erforderlich sind, z.B. Modellbezeichnung, Herstelleridentifikation, Nummer der Normenreihe (EN 352).

* Anmerkung: Entsprechend PSA−Richtlinie 89⁄686⁄EWG „Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten für persönliche Schutzausrüstung”




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), www.dguv.de/fb-psa
Allgemeine Präventionsleitlinie "Gehörschutz" Auswahl, Bereitstellung und Benutzung, Dezember 2009